Januar 29, 2010
Nach der letzten Übersicht über die Einsprüche gegen die ÖH-Wahlen nun aktuelle Nachrichten zu den Anfechtungen:
Der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) geht nun wegen der abgelehnten Bescheide (Beschwerden wegen E-Voting an Unis Linz und Innsbruck sowie an TUs Graz und Wien) in Berufung (die Futurezone berichtet). Wird diese vom Ministerium zurückgewiesen, kann der nächst höhere Schritt – eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof – angegangen werden. Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) wollen den gleichen Weg einschlagen.
Die neue Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) tritt nun in die Fußstapfen Hahns:
Karl hatte sich zuletzt am 18. Jänner noch in ihrer Funktion als Wissenschaftssprecherin der Volkspartei für das E-Voting ausgesprochen und es als „korrekt durchgeführt“ bezeichnet. Die Mängel hätten nicht mit dem System an sich zu tun, sondern hätten organisatorische Gründe gehabt.
Die AktionsGemeinschaft (AG) hat Berufung gegen die Aufhebung der Wahl an der Uni Wien durch die Bundeswahlkommission eingelegt (Artikel in der Futurezone).
ÖH-Wahl an Uni Wien wird vermutlich nicht wiederholt, berichtet diePresse.
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Verfasst von electrobabe
Januar 18, 2010
Wie im letzten Beitrag berichtet wurde das Ergebnis der ÖH-Wahl auf der Uni Salzburg heute, am 18.01.2010, in erster Instanz aufgehoben, weil die Doktoratsstudierenden aufgrund von Fehlern in der Wahlsoftware am ersten der drei Wahltage nicht wählen konnten.
Ebenfalls heute wurden die Einsprüche der GRAS gegen das Wahlergebnis an den drei noch ausstehenden Unis (Uni Klagenfurt, Med-Uni Graz und Uni f. Musik u. darst. Kunst Wien) abgewiesen. Der Einspruch an der TU Wien wurde letzten Freitag, den 15.01.2010, abgelehnt. Am Tag davor wurden die Einsprüche an sieben weiteren Unis abgewiesen, papierwahl.at berichtete davon.
Nun zur Übersicht:
Insgesamt wurden die Reklamationen gegen die ÖH-Wahlen an 11 von 13 Unis von der Wahlkommission abgewiesen. Das Wahlergebnis an der Uni Salzburg wie auch an der Uni Wien (Bescheid der Uni Wien) wurde aufgehoben. Diese beiden HoschülerInnenschaften müssten also binnen zwei Monaten (Update: die Inskriptionszeiten werden allerdings nicht dazugezählt, sodass die „60 Tage“ bis Mai dauern) ihre Wahl wiederholen – sofern keine Fraktion Berufung gegen die Bescheide einlegt.
Bei beiden Unis sind Fehler in der Wahlsoftware der Grund für die Wiederholung – nicht jedoch die von der GRAS, dem VSStÖ und den Fachschaftslisten unisono kritisierten Internetwahlen an sich. Für verfassungsrechtliche Bedenken fühlt sich die Wahlkommission laut ihren Bescheiden nicht zuständig.
Es ist zu erwarten, dass die GRAS Berufung gegen die abgewiesenen Bescheide einlegen wird. Falls sich die nächste Instanz, das BMWF ebenfalls nicht zuständig fühlt, wäre die letzte Instanz der entweder der Verfassungsgerichtshof oder der Verwaltungsgerichtshof. (2. Update: Ich gestehe, noch nicht zu wissen, was die letzte Instanz wäre.) Erst dieser könnte die großen Probleme des E-Votings berücksichtigen und zukünftige Internetwahlen in Österreich verhindern – und damit das erklärte Ziel der Einsprüche der GRAS erreichen.
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Verfasst von LX_T
Januar 18, 2010
Der Standard meldet, dass heute auch die Wahl an der Uni Salzburg aufgehoben wurde. Nachdem die Uni Wien bereits die vergangene ÖH-Wahl aufhoben hat, wurde jetzt auch eine Entscheidung an der Uni Salzburg getroffen.
Aufgrund des verwendeten E-Voting-Systems kam es zu einigen Problemen, wie auch auf papierwahl.at zu lesen war.
Die Begründung des Vorsitzenden der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, lautet:
Grund ist der Umstand, dass Doktoratstudenten am ersten Tag des dreitägigen Urnengangs nicht wählen konnten, weil „die Wahladministration nicht funktioniert hat“, so Varga.
Ein entsprechender Bescheid über die Aufhebung der Wahl wird nun allen wahlwerbenden Gruppen zugestellt.
Sollte gegen diesen Bescheid (Frist: zwei Wochen ab Zustellung) keine Berufung eingelegt werden, muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden. Ansonsten muss die nächsthöhere Instanz, der Wissenschaftsminister, innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen. Gegen diese könnte dann noch in letzter Instanz eine Beschwerde beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof eingelegt werden.
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Verfasst von marc
Januar 15, 2010
Wie finn-land.net (unter Berufung auf YLE und Delfi) meldet, wird es in Finnland vorläufig keine Internetwahlen geben.
Justizministerin Tuija Brax teilte mit, dass frühestens bei den Kommunalwahlen 2016 die elektronische Stimmabgabe erfolgt:
Als Grund benannte die Politikerin schlechte Erfahrungen mit dem Versuch, seine Stimme im Wahllokal auf elektronischem Wege abzugeben.
2008 hatte es einen Pilotversuch bei den Kommunalwahlen gegeben.
heise.de titelte den Pilotversuch damals als „Wahlmaschinenfiasko in Finnland„. Die drei betroffenen Gemeinden, in denen das E-Voting-System eingesetzt wurde, mussten ein paar Monate später aufgrund der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtshofs die Wahl wiederholen (papierwahl.at berichtete).
[via Wahlrecht_de]
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Verfasst von marc
Januar 14, 2010
Der Einspruch wird gemäß § 45 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz BGBl. I Nr. 22/1999 idF BGBl. I Nr. 2/2008 abgewiesen.
So lautet der nüchterne Spruch auf den Bescheiden die heute, am 14. Jänner 2010, an die Rechtsvertreterin der GRAS (Grüne und Alternative StudentInnen) zugestellt wurden. Absenderin ist die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.
Betroffen sind folgende Universitäten: Die Uni Graz (eingescannter Bescheid), die Uni Innsbruck, die WU Wien, die Uni Linz, die TU Graz, die Uni für Bodenkultur und die Veterinärmedizinische Uni (beide in Wien). Die Bescheide der Uni Wien und der Uni Salzburg sind noch ausständig.
Im Gegensatz zur Uni Wien, wo die Wahl bereits aufgehoben wurde (papierwahl.at berichtete davon), gibt es auf der Uni Salzburg von offizieller Seite weiterhin noch kein Ergebnis. Es kursieren jedoch Gerüchte, dass die Wahl auch dort aufgehoben werden könnte.
Die Abweisung der Einsprüche bringt die GRAS einen Schritt weiter in Richtung Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Der VfGH soll bestätigen, was die GRAS seit Anfang an sagt: E-Voting ist verfassungswidrig, es gefährdet das freie, geheime und persönliche Wahlrecht und damit einen Grundpfeiler der Demokratie.
kommentiert Eva Pentz, eine Aktivistin der GRAS.
In den nächsten Tagen wird die GRAS vermutlich gegen die abgewiesenen Einsprüche bei der nächsten Instanz, dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, berufen. Wird diese Berufung ebenfalls abgewiesen, wäre die nächste Instanz bereits das erklärte Ziel – der Verfassungsgerichtshof.
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Hier der derStandard.at-Artikel zum selben Thema.
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Verfasst von LX_T
Januar 8, 2010
Einige erinnern sich vielleicht noch, dass in Hamburg am 31. Oktober 2006 die Anschaffung eines Wahlstiftes beschlossen und dafür fünf Millionen Euro bereitgestellt wurde. Mit diesem digitalen Wahlstift sollte am 24. Februar 2008 erstmals gewählt werden. Ob der geplante Einsatz aus rechtlicher Perspektive verfassungsgemäß gewesen wäre, war umstritten, denn laut dem neuen Hamburger Wahlgesetz sollten dabei die vom Wahlstift aufgezeichneten digitalen Kreuzchen der Ausdruck des Wählerwillens sein, nicht das Ergebnis auf dem Papier.
Zum Einsatz kam er jedoch nie bei parlamentarischen Wahlen, auch weil der Chaos Computer Club (CCC) zeigen konnte, dass das System unsicher und manipulationsanfällig ist. Der Hack ist auf diesem YouTube-Video dokumentiert, die Wahlstift-Geschichte in einem Podcast von Chaosradio Express ausführlich besprochen.
Die Weltpremiere fiel also aus – und die Hersteller verklagten den CCC. Den Rechtsstreit konnten die Hacker für sich entscheiden: Wahlstift-Hersteller müssen gerichtliche Schlappe gegen den Chaos Computer Club einstecken. CCC-Sprecher Frank Rieger erklärt:
Den gescheiterten Herstellern fiel nach dem Aufdecken der Schwachstellen in ihrem Produkt nichts besseres ein, als dem CCC per Klage den Mund verbieten zu wollen und ihn mit Schadenersatzforderungen zum Schweigen zu bringen. [1]
Gerade deshalb ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm wichtig für Wahlcomputer-Aktivisten: Kritische Stimmen, die Schwachstellen aufdecken und veröffentlichen, brauchen zuweilen einen langen Atem, dürfen aber weiter wahrheitsgemäß berichten (und weiterhacken)! :}
[1] Siehe die Pressemitteilung des CCC. Wer sich für weitere Details zur damals geplanten Einführung des Wahlstiftes interessiert, kann sich auch noch diesen Vortrag auf dem 24c3 vom 29. Dezember 2007 anhören.

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Verfasst von 46halbe