E-Voting löst Beschwerdewelle bei ÖH-Wahlen aus

Juni 27, 2009

Bei den ÖH-Wahlen 2009 war das erste mal die elektronische Stimmabgabe mittels E-Voting möglich. Was erklärte Wahlziel von einer Erhöhung der Wahlbeteiligung wurde allerdings nicht erreicht, die Kosten pro E-Stimme explodierten, es kam zu Verzögerungen bei der Auszählung, der Überprüfungsmechanismus wurde auch verzögert zur Verfügung gestellt, das Wählerverzeichnis war anfangs unvollständig und es gab Probleme mit den Stimmzetteln – wir berichteten.

Zudem wurde das Vertrauen in die ÖH-Wahl enorm geschädigt, da es nun zu einer Reihe von Beschwerden und Anfechtungen kommen wird (via futurezone):

Während es in der Vergangenheit in der Regel zwischen vier und sechs Einsprüche bei den Wahlkommissionen an den 21 Unis gab, dürften es nach dem ersten Urnengang mit E-Voting-Option bis zu 25 werden, so der Vorsitzende der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, am Mittwoch.


E-Voting Spezial auf WALjournal

Juni 19, 2009

Achtung: Das Event hat sich um zwei Wochen verschoben!

Kommenden Montag, den 6.7., gibt es E-Voting Spezial auf WALjournal LIVE mit Peter Purgathofer (TU Wien) und Constanze Kurz (Chaos Computer Club Berlin). Die Online-Diskussion kann via Video mitverfolgt werden. Zur Interaktion bei der Diskussion mittels Twitter, Chat, Email und Telefon wird explizit aufgefordert.
waljournal

„eVoting: Wissen Sie, was in einem Wahlcomputer wirklich passiert?“

WALjournal LIVE

Montag, 22. Juni 6.Juli 2009
17:30 – 18:15 Uhr


Talkgäste

Dr. Peter Purgathofer (TU Wien, papierwahl.at)
Constanze Kurz (Humbolt Universität Berlin, ccc.de)- LIVE-Zuschaltung aus Berlin)

Moderation: Dieter Zirnig
Wahlbeobachter: Dominik Leitner

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Diskutieren Sie mit – LIVE-Interaktion
Twitter | Chat | E-Mail | Telefon

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Ein kleines Video mit der Vorstellung vom WALjournal ist auch zu finden (via netwatcher24):
WALjournal. Das Journal zur Wahl: Vorstellung und Konzept

WALjournal. Das Journal zur Wahl: Vorstellung und Konzept from Netwatcher24 on Vimeo.


ÖH der Uni Wien beantragt Prüfung von E-Voting beim VfGH

Juni 18, 2009

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) der Uni Wien beantragt den Einsatz von E-Voting auf Verfassungswidrigkeiten vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen (via futurezone):

Die beiden Vorsitzenden, Fanny Rasul von den Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) und Sophie Wollner vom Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ), begründeten den Antrag am Donnerstag bei einer Pressekonferenz damit, dass elektronische Stimmabgabe per se das freie, geheime, persönliche Wahlrecht nicht garantiere, das Ergebnis vom Wähler nicht überprüft und Manipulation des Wahlergebnis nicht ausgeschlossen werden könne. [..]

Ziel des Antrags ist laut ÖH Wien-Anwalt Alfred Noll die Aufhebung der gesetzlichen Grundlage von E-Voting, also der entsprechenden Bestimmungen im Hochschülerschaftsgesetz bzw. in der Hochschülerschaftswahlordnung.

Erst vor kurzem hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Gerhart Holzinger seine Kritik an E-Voting erneuert. Nun wird Konsequenz zu seinen Aussagen verlangt.

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Nachtrag: Hier ein Video von der Pressekonferenz (via netwatcher24):

Auch auf netwatcher24.at und derstandard.at


E-Voting-Versuch in Basel

Juni 18, 2009

Neben Genf, Neuenburg und Zürich wird ein weiterer Schweizer Kanton E-Voting einsetzen: Ein elektronisches Wahlsystem wird testweise bald für Auslands-Basler zugänglich sein, berichtet die Basler Zeitung:

Auslandschweizer mit Basler Wurzeln können am 29. November erstmals elektronisch abstimmen. Für diese Stimmabgabe stellt der Kanton Genf den Baslern sein e-Voting-System zur Verfügung. [..] Basel-Stadt ist der erste Kanton, der e-Voting mit dem System eines anderen Kantones zulässt.

Die Medienseite des Kantons Basel-Stadt erklärt ebenfalls:

Beherbergt sind die Auslandschweizer Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt auf dem Vote électronique-System des Kantons Genf, das bereits während mehreren Urnengängen erfolgreich im Einsatz steht.

In der Schweiz wurden seit 2002 mehrere E-Voting-Pilotversuche im Rahmen des Projekts Vote Èlectronique mit verschiedenen E-Voting-Verfahren (auch Wählen über Internet oder per SMS) für Wahlen und Abstimmungen durchgeführt, wir berichteten. Damit ist die Schweiz neben Österreich und Estland eine der wenigen Nationen, die Internetwahlen befürworten.


JES ficht ÖH-Wahl doch nicht an

Juni 15, 2009

Frei nach dem Motto „man kann doch noch seine Meinung ändern“ ficht die Liste Junge Europäische Studenteninitiative (JES) die elektronischen ÖH-Wahlen nun doch nicht an und äußern sich zudem E-Voting befürwortend [futurezone]:

Auf dem virtuellen Wahlzettel des E-Voting-Systems war der Name der Liste nicht korrekt aufgeführt gewesen, statt „Junge Europäische Studenteninitiative“ war nur „Junge Studenteninitiative“ im System gestanden. [..] Auch wenn es sich dabei um einen „zentralen Wahlmangel“ gehandelt habe, mit dem sie „vermutlich erstinstanzlich bereits Erfolg“ gehabt hätte, verzichte die JES auf die Anfechtung, so ihr Rechtsreferent Jakob Mahringer. Trotz des Fehlers hält die JES das E-Voting für ein „effizientes Instrument“ und befürwortet den Einsatz des Systems auch bei künftigen Urnengängen.


Verfassungsgerichtshof antwortet auf E-Voting-Fragen

Juni 7, 2009

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof bzw. der Präsident des VfGH Gerhart Holzinger beantwortete nach einer Aufforderung einige online gestellte Fragen zum Thema E-Voting, unter anderem auch eine Frage von papierwahl.at-Gründerin Barbara Ondrisek:

Was sind die nächsten Schritte des Gerichtshofes in den Verfahren zur ÖH-Wahl?
Barbara O.

Antwort des VfGH-Präsidenten:

Derzeit sind drei Anfechtungen der Verordnung des Wissenschaftsministers, mit der die ÖH-Wahlen geregelt sind, beim Verfassungsgerichtshof anhängig. Anfechtungen des Wahlergebnisses sind angekündigt. Der Verfassungsrichter (ständige Referent), der im Verfassungsgerichtshof für die Vorbereitung der Entscheidungen in diesen Fällen zuständig ist, wird diese Anträge studieren und danach allenfalls den Wissenschaftsminister auffordern, zu den Anfechtungen Stellung zu nehmen. Möglicherweise wird auch eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden, ob das geschieht, lässt sich derzeit nicht sagen. Wenn der ständige Referent seine Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen hat (dazu gehört ua. das Studium der Schriftsätze der Verfahrensparteien, der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur und allfälliger Vorentscheidungen des Verfassungsgerichtshofes in früheren Fällen, die vergleichbar sind), dann erstellt er einen Entscheidungsentwurf. Der Entscheidungsentwurf ist so verfasst, wie sich der zuständige Verfassungsrichter die Entscheidung vorstellt. Über diesen Entwurf wird dann im Kollegium der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter beraten. Schließlich wird über den Entwurf, allenfalls auch in einer auf Grund der Beratungsergebnisse modifizierten Fassung, abgestimmt. Wenn der Entwurf die Mehrheit erreicht, dann ist der Fall beschlossen. Danach wird die getroffene Entscheidung den Verfahrensparteien zugestellt und veröffentlicht.

Eine Frage vom deutschen Wahlcomputer-Einspruchsführer Ulrich Wiesner wurde auch beantwortet:

Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat in seinem Wahlcomputer-Urteil vom 3. März 2009 gefordert, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können müssen, und diesen Öffentlichkeitsgrundsatz aus den Verfassungsprinzipien Republik, Demokratie und Rechtsstaat abgeleitet. Anders als in Deutschland ist in Österreich diese Kontrolle den Wahlzeugen vorbehalten. Die Prinzipien Republik, Demokratie und Rechtsstaat finden sich jedoch ebenso in der Österreichischen Verfassung.
Hat die Entscheidung auch Relevanz für Österreich?
Gibt es bei uns auch einen „Grundsatz der Öffentlichkeit“?
Kann man daraus ableiten, dass in Österreich mindestens die Wahlzeugen als Stellvertreter der Öffentlichkeit die Wahlhandlung und Ergebnisermittlung im Detail verstehen und kontrollieren können müssen?
Dr. Ulrich W.

Antwort des VfGH-Präsidenten:

Diese Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts ist natürlich von hohem theoretischem Interesse. Für die österreichische Rechtslage ist sie aber insofern nicht von praktischer Relevanz, als sie auf Grund einer anderen Verfassungsordnung, eben des Grundgesetzes, ergangen ist. Einen „Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl“, in dem Sinne wie ihn das Bundesverfassungsgericht aus einzelnen Bestimmungen des Gesetzgebers abgeleitet hat, gibt es im österreichischen Verfassungsrecht nicht. Ungeachtet dessen ist aber auf Folgendes hinzuweisen: In der österreichischen Bundesverfassung ist ausdrücklich vorgesehen, dass für die Durchführung der in der Verfassung geregelten Wahlen, also etwa der Nationalratswahlen oder der Bundespräsidentenwahlen, eigene Wahlbehörden eingerichtet werden müssen, denen als stimmberechtigte BeisitzerInnen seine VertreterInnen der wahlwerbenden Parteien anzugehören haben. Der verfassungspolitische Sinn dieser Bestimmung liegt darin, dass die wahlwerbenden Parteien durch ihre VertreterInnen in den Wahlbehörden eine – gegenseitige – Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Wahlverfahrens ausüben und allfällige Unregelmäßigkeit aufzeigen können; damit sorgen sie auch für eine gewisse Transparenz des Wahlvorganges sorgen. Vor allem ist auch zu bedenken, dass der Verfassungsgerichtshof auf Grund der Bundesverfassung zuständig ist, die Rechtmäßigkeit bestimmter in der Verfassung genannter geregelten Wahlen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang spielt die Überprüfbarkeit des Wahlverfahrens eine große Rolle.

Nun bleibt allerdings weiterhin fraglich, wie der Vfgh die Situation der ÖH-Wahlen bewertet, da aus früheren Urteilen hervorgeht, dass bei Wahlen zu den Selbstverwaltungskörpern (wie die ÖH einer ist) der Vfgh eigentlich gar nicht zuständig ist. Hier wird ein Studium nämlich nicht als Beruf anerkannt, was dazu führt, dass bestenfalls der Verwaltungsgerichtshof für Einsprüche zuständig wäre.


E-Voting-Software in South Dakota zählt zu viele Stimmen

Juni 6, 2009

In den USA hat sich mal wieder ein E-Voting-System verzählt, wie Threat Level berichtet. Aktuell kam es bei einer Wahl im US-Bundesstaat South Dakota zu Problemen mit einem optischen Scansystem von ES&S:

The machines are a hybrid touch-screen and optical scan system. Voters place a full-size paper ballot into the machine, which is displayed on a touch-screen machine. They make their choices on the touch-screen, and the machine prints their selections to the ballot and returns it. The ballot is scanned and tabulated in another machine.

In South Dakota hatte aber die Software offensichtlich Schwierigkeiten beim korrekten Zählen. Knapp 5000 Stimmen tauchten im Endergebnis zu viel auf.
Aufmerksam darauf wurde man übrigens nicht, weil die Wahlleiter Zweifel hatten, sondern weil sich jemand anderes über die hohe Stimmenzahl gewundert hatte.
Die Papierstimmzettel wurden darauf hin noch mal von Hand ausgezählt und die Ergebnisse korrigiert.

Links:
Scanner glitch blamed for election miscounts
ES&S AutoMARK


ÖH-Wahl: Immer noch kein amtliches Wahlergebnis

Juni 4, 2009

Vor einer Woche ging die ÖH-Wahl 2009 zu Ende. Bis zum Nachmittag konnte gewählt werden und danach ging es an die Stimmenauszählung. Bereits kurz nachdem die Auszählung startete, zeichneten sich erste Probleme bei der Stimmauszählung ab, die in konkretem Zusammenhang mit dem E-Voting standen.

Jetzt, genau eine Woche später, liegt immer noch kein amtliches Wahlergebnis vor:

Chaos bei der Stimmauszählung

Das durch den erstmaligen Einsatz von E-Voting hervorgerufenen Chaos bei der Stimmauszählung ist übrigens auch eine Woche nach Ende der Wahlen noch nicht ausgestanden. Der E-Voting-Verantwortliche des Wissenschaftsministeriums, Robert Krimmer, sagte, dass nach wie vor nicht alle amtlichen Wahlergebnisse veröffentlicht sind. Dies ist auch der Grund, warum der als zusätzlicher Sicherheitsfaktor angebotene Prüfcode noch nicht abgefragt werden kann.

Damit wurde bereits kurz nach der Wahl ein weiteres Argument der Befürworter entkräftet. Zum einen führte die durch E-Voting erhoffte Steigerung der Wahlbeteiligung zu einem historischen Tiefstand. Zum anderen kann nicht von einer Zeitersparnis (wegen schnellerer Auszählung) durch E-Voting gesprochen werden, geschweige denn von einem „reibungslosen Ablauf der Wahlen“.

Update:
Mittlerweile scheinen jetzt alle Stimmen ausgezählt zu sein. Alle die übers Internet abgestimmt haben, können jetzt die Prüfcodeabfrage durchführen.

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In einer Presseaussendung kündigte heute auch die GRAS die Anfechtung der ÖH-Wahlen aufgrund von E-Voting an:

Die undemokratische Wahl wird nun an allen 13 Universitäten, an denen die GRAS kandidiert hat, angefochten. Nachdem die Wahlkommissionen der einzelnen Universitäten eine Stellungnahme abgegeben haben geht das Verfahren weiter an die Bundeswahlkommission und bei Nichtaufhebung der Wahl weiter an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie an den Verfassungsgerichtshof.


„Hirni der Woche“ für Hahns E-Voting-Versuch

Juni 2, 2009

Die Tageszeitung Der Standard verleiht jede Woche einen „Hirni“ für herausragend undurchdachte Leistungen österreichischer Politiker. Diese Woche geht er an Hahns E-Voting-Versuch bei den ÖH-Wahlen:

Die ÖH-Wahl ist vorbei, aber nach fast 24 Stunden gibt es noch immer kein Endergebnis. Schuld daran dürfte das E-Voting sein, das zum ersten Mal zum Einsatz kam. Probleme gab es etwa an der Universität Graz, wo man bisher vergeblich versucht hat, die Ergebnisse von elektronischer Wahl und Papier-Wahl zusammenzuführen. Doch nicht nur der Umstand der Zeitverzögerung lässt eine negative Bilanz ziehen: Denn das Projekt, für das viel Geld ausgegeben worden war (laut Minister Hahn „im Kernbereich“ mehr als 300.000 Euro), und mit dem man die Wahlbeteiligung steigern wollte, ist auch hierbei gescheitert. Die Wahlbeteiligung war mit nur 25 Prozent so niedrig wie nie zuvor. Das E-Voting nutzten überhaupt nur 2.200 der 230.000 Wahlberechtigten. Dafür gibt es den Hirni der Woche.

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Foto: Hirni der Woche, Quelle: © Der Standard