Fehlermeldungen und Abstürze bei ÖH-Wahlen

Mai 18, 2009

Dank E-Voting kam es bereits zu einigen Fehlermeldungen und Abstürzen bei den elektronischen ÖH-Wahlen, die diese Woche bis Freitag Abend laufen. Die GRAS berichtet:

Studentin wollte wählen, System stürzte ab.
Wie eine Studentin heute früh der GRAS berichtete, ist bei ihrem Versuch zu wählen das E-Voting System abgestürzt. Die Studentin erhielt eine Fehlermeldung, dass aus Sicherheitsgründen plötzlich die Sitzung beendet wurde. Der Button, der zur Seite zurückführen sollte, konnte nicht angeklickt werden. Erst beim zweiten Versuch nach neuem Einloggen konnte sie ihre Stimme abgeben. Das Vertrauen in das System sei damit aber nicht mehr vorhanden.
“Dass E-Voting nicht zu verantworten ist, hat sich nun einmal mehr bestätigt”, so Sigrid Maurer, Spitzenkandidatin der GRAS. Auch in der Nacht auf Montag brach die oeh-wahl.gv.at Seite zusammen und war für einige Zeit gar nicht erreichbar bzw. fehlerhaft.

Die Screenshots des Wahlversuches und weitere Informationen unter:
http://www.flickr.com/photos/diegras/sets/72157618314676829/

Die Fehlermeldung:

e-voting_screenshot

Hier war der Server nicht erreichbar:

e-voting_screenshot

Ebenfalls ist ein bekannter Effekt aufgefallen, dass man kein richtiges Gefühl hat, als hätte man gewählt. Das Ritual der Stimmabgabe und des Werfens des Kuverts in die Urne fehlt. Siehe auch Artikel “Habe ich jetzt schon gewählt?.


Trotz A-SIT Zertifizierung Sicherheitslücken im Bürgerkartensystem

Mai 17, 2009

Wie die quintessenz berichtet, ist das blinde Vertrauen in das Bürgerkartensystem nicht gerechtfertigt. Gestützt wird sich bei dieser Aussage auf einen Bericht des Seclab der TU Wien. Im Jahr 2006 haben Forscher Sicherheitslücken im von der A-SIT zertifizierten Bürgerkartensystem, das bei der kommenden ÖH-Wahl eingesetzt wird, ausfindig gemacht:

Forschern des Seclab der TU Wien gelang es, schwerwiegende Fehler in der – ebenfalls von der A-SIT zertifizierten – Bürkerkartenumgebung (BKU) ‘trustdesk basic’ aufzuzeigen: Mit einem Demotrojaner gelang es, den Inhalt einer signierten Nachricht unbemerkt auszutauschen. Die Signatur – welche genau das verhindern sollte – erscheint trotzdem als gültig. Eine Funktion wie sie auch beim eVoting zum Schutz der abgegebenen Stimme benutzt wird.

Weiters gelang es dem Team eine von der Bürgerkarte eingerichtete sichere Session nach Ihrer Anmeldung zu entführen und von einem anderen Rechner fortzusetzen.

Die Forscher geben zu bedenken, dass die von Ihnen aufgezeigte und demonstrierte Sicherheitslücke auch in anderen Bürgerkartenumgebung realisierbar wäre. Die Hersteller hatten inzwischen genügend Zeit, Sicherungen gegen genau diese Angriffe einzubauen, das zugrundeliegende Problem der unsicheren Rechner bleibt jedoch bestehen.

Der vollständige Bericht wird von der A-SIT unter Verschluss gehalten. Eine stark gekürzte Version gibt es hier (.pdf).


Ö1 Matrix zu E-Voting

Mai 16, 2009

Die heutige Matrix-Sendung auf Ö1 beschäftigt sich mit dem Thema E-Voting, insbesondere mit Bezug auf die ÖH-Wahlen nächste Woche:

Bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (26. bis 28. Mai 2009) ist es in Österreich erstmals möglich, die Stimme über E-Voting vom heimischen PC aus abzugeben – und zwar schon vor dem offiziellen Beginn der Papierwahl (18. bis 22. Mai 2009).

Über Sinn und Unsinn dieses Testlaufs kam es zu durchaus hitzigen Debatten. Als demokratiepolitisch bedenklich stufen die Kritiker das System der Stimmabgabe über das Internet ein. Es gäbe zu wenig Kontrolle, koste viel Geld und das Wahlergebnis könne zu leicht manipuliert werden, weil kein Wähler weiß, was mit seiner Stimme in den Weiten des Netzes passiert.

Wissenschaftsminister Hahn hingegen verteidigt seine Entscheidung, bei den ÖH-Wahlen erstmals die elektronische Stimmabgabe vom heimischen PC aus zuzulassen: Wer wolle, könne ja weiterhin zur klassischen Wahlurne schreiten. Hahn ortet bei den Kritikern eine “leichte Technologiefeindlichkeit”. Ob sich damit Bedenken ausräumen lassen, bleibt fraglich.

Die Sendung läuft von 22:30 bis 23:00.

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Nachtrag: Hier die Sendung als MP3 (via murdelta).


Unabhängige Analyse der Scytl Remote Voting Software

Mai 15, 2009

In Florida wurde letztes Jahr eine unabhängige Experten-Kommission einberufen, die sich die Scytl-Wahlsoftware (Pnyx.core ODBP 1.0) näher anschauen sollte. Der Abschlussbericht dazu liegt vor. Er umfasst 100 Seiten, der einerseits die Auswertung und Ergebnisse der Experten, andererseits sich auf die Ergebnisse beziehende Anmerkungen und Kommentare von Scytl selber beinhaltet

Im abschließenden Punkt Conclusion werden die Ergebnisse der Analyse zusammengefasst:

One strength of the Pnyx.core ODBP 1.0 software is that it appears to provide a reasonable degree of protection against many kinds of outsider attacks, including Internet-based attacks [...] One weakness of the Pnyx.core ODBP 1.0 software is that the software mechanisms appear to provide little protection against insider malfeasance or actions by malicious insiders who exceed their authority
[...]
We were unable to provide definitive, final answers to many of the important and central questions posed to us by the State of Florida. This was not due to a lack of effort; rather, it reflects limits on current human ability to engineer computing systems so that they will behave in predictable ways. It is currently very difficult and costly to achieve a reasonable level of confidence that complex software is free of bugs, defects, flaws, or vulnerabilities that could affect its ability to perform as expected. The Pnyx.core ODBP 1.0 voting system contains hundreds of thousands of lines of source code, making it complex and beyond our ability to scrutinize every line of code carefully. Yet a single flaw in any one line of code could potentially have severe consequences. It is vanishingly unlikely that any system of this size is completely free from bugs, implementation defects, and design flaws—indeed, we found a number of such shortcomings

Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass sich bei solch komplexer Software, das Vorhandensein von Fehlern nicht komplett ausschließen lässt. Selbst kleinste Fehler, die anscheinend auch gefunden wurden, können große Auswirkungen haben.

Zum Abschlussbericht: “Software Review and Security Analysis of Scytl Remote Voting Software” (.pdf)

[via doncaramello]


E-Voting-Beitrag in der Zeitung der Fachschaft ET/IT

Mai 15, 2009

Der FETZ’N, die Zeitung der Fachschaft ET/IT, berichtet in der Ausgabe vom Mai 2009 über E-Voting (via Urgenz):

Hier als PDF.

der_fetzn

Hier der vollständige Beitrag:

Digitale Kreuzerl

von Stefan Mayrhofer und Florian Mader <[mayly|nimrod]@fet.at>

der FETZ’NEs ist wieder soweit: Diesen Monat laufen die Druckmaschinen an, die die Stimmzettel zur ÖH-Wahl 2009 produzieren. Nur die Druckmaschinen? Nein, diesmal läuft für diesen Zweck auch eine Maschine ganz anderer Art: Ein Webserver mit einer besonderen Internetapplikation drauf, dem „E-Voting”.

Im Allgemeinen bezeichnet man mit diesem Begriff Formen eines elektronischen Abstimmvorganges, wobei häufig der Einsatz von Wahlmaschinen, die in der Wahlkabine stehen, gemeint ist. Im Speziellen, nämlich bei der ÖH-Wahl, wird als Alternative zur Papierwahl eine Möglichkeit angeboten über das Internet abzustimmen. Die Vor- und Nachteile sind vergleichbar mit jenen bei der Briefwahl: Viele Studierende halten sich nicht dauernd an der Uni auf und müssten unter Umständen extra hinfahren, um zu wählen. Deshalb erhoffen sich manche durch E-Voting eine Steigerung der Wahlbeteiligung, die bei ÖH-Wahlen leider meist relativ niedrig ist. Andererseits können dadurch, wie bei der Briefwahl, das öffentliche, persönliche und geheime Wahlrecht umgangen werden, was eine Person in prekärer Situation (z.B. Altersheim, Geldnot) erpressbar machen kann.

Wer online abstimmen möchte benötigt die grüne Krankenversicherungskarte mit dem treffenden Namen „e-Card”. Diese dient, mit einer unter www.buergerkarte.at erhältlichen Software, zur Identifizierung. Ein handelsübliches Chipkartenlesegerät stellt die Verbindung her. Der Ort, an dem gewählt wird, ist an keine technischen Beschränkung gebunden, sofern der Computer eine Internetanbindung und ein Kartenlesegerät hat. An den Universitäten sollen ebenfall Computer mit Kartenlesegerät aufgestellt werden, was die ursprüngliche Intention natürlich ad absurdum führt.

Von 18. bis 22. Mai 2009 wird es durchgehend möglich sein online zu wählen. In der darauffolgenden Woche, von 26. bis 28. Mai, wird die klassische Wahl auf Papier im Wahllokal stattfinden. Ob nun auf Papier oder elektronisch gewählt wird, kann frei bestimmt werden: Es soll möglich sein die Wahl aufzuteilen, beispielsweise online die Studienverteter_innen und eine Woche später im Wahllokal die Fraktion für die Universitätsvertretung zu wählen. Was allerdings nicht möglich sein wird, ist die E-Voting-Stimme durch die Papierwahl zu „korrigieren”.

In Europa hatte E-Voting bisher wenig Erfolg. Nachdem die Wahlmaschinen in den Niederlanden für zu unsicher befunden wurden, wurden diese an Deutschland verkauft. Dort hat die Hackercommunity um den Chaos Computer Club (CCC) innerhalb weniger Tage einen Weg gefunden, durch Auswechseln eines Chips, den Wahlcomputer zum Schachcomputer umzufunktionieren. Der dafür notwendige Gehäuseschlüssel war im Handel frei erhältlich (alle Geräte nutzen den selben…). Der Schlüssel selbst war so primitiv, das er erfolgreich anhand einer Abbildung auf der Herstellerhomepage nachgefeilt werden konnte.

Später erklärte das deutsche Verfassungsgericht den Einsatz von Wahlcomputern für verfassungswidrig. Argumentiert wurde dies mit der fehlenden öffentlichen Überprüfbarkeit. In Finnland wurde unlängst eine Regionalwahl mit Wahlcomputern für ungültig erklärt, nachdem es nachweisbar zum Verlust von 232 Stimmen kam. Die zentrale Komponente wurde vom spanischen Unternehmen Scytl zugeliefert, welche auch die zentrale Komponente der elektronischen ÖH-Wahlen liefert. In Irland wurden kurze Zeit später die elektronischen Wahlgeräte entsorgt, bevor sie überhaupt zum Einsatz kamen.

Auch in Österreich gibt es bereits jetzt Anzeichen für Unregelmäßigkeiten. Ausgerechnet die Gründerin der Kampagne „papierwahl.at”, welche sich kritisch gegenüber elektronischen Wahlen befasst, ist nicht in der Wähler_innenevidenz aufgeschienen, obwohl sie ordnungsgemäß inskribiert hatte. Mittlerweile ist die Vorsitzende der Wiener Wahlkommission wegen „juristischer und technischer Bedenken” zurückgetreten.

Wahlgeheimnis

Weitere Bedenken stellen sich bezüglich der Rückverfolgbarkeit von einzelnen Stimmen. Kritiker des Systems bezweifeln dass dies ausgeschlossen wäre. Die abgegebene Stimme wird erst verschlüsselt, dann mithilfe der e-Card digital signiert bevor sie übertragen wird. Bei der Auszählung im Bundesrechenzentrum sollten die persönlichen Signaturen entfernt, bevor die Stimmen entschlüsselt werden. Bleiben die Signaturen angehängt, so wird jede Stimme eindeutig zuordenbar.

Handbuch aufgetaucht

Anfang April veröffentlichte die Whistleblower-Seite „Wikileaks” ein zweiteiliges Dokument mit Benutzungshinweisen für die E-Voting-Plattform der ÖH-Wahl 2009. Dabei kam zutage wie tiefgreifend diese „ergänzende” Wahlmöglichkeit eigentlich ist. Sollte diese Veröffentlichung eine Bedrohung für den Wahlprozess darstellen, wäre dies ein Zeichen dafür diesen Wahlprozess so nicht durchzuführen.

Teil 1 der Dokumentation umfasst 14 Seiten, die für die Wahlunterkommissionen vorgesehen sind. Darin wird das gemischt deutsch-/englischsprachige Administrations­interface beschrieben, das ab heuer in den Wahllokalen zur Erfassung der einzelnen Wahlberechtigungen eingesetzt wird. Angezeigt werden dabei im Einzelnen, welche Abstimmungen – Studien­vertretung bzw. Uni­versi­täts­­vertretung – die jeweilige Person bereits per E-Voting ausgeübt hat und zu welchen sie noch berechtigt ist. Für Aufregung dürfte die Funktion „clear lower part of screen” sorgen, denn damit ließen sich, laut Dokumentation, die Daten einzelner Studierender per Knopfdruck löschen. Damit könnte entweder die Möglichkeit geschaffen werden, eigentlich wahlberechtigte Personen von der Wahl auszuschließen oder sie trotz E-Voting-Stimme nochmals wählen zu lassen. Welche der beiden Varianten zutrifft, ist dem Dokument selbst nicht eindeutig entnehmbar. Den Abschluss dieses Teils bildet eine Erklärung der Vorgehensweise um die Auszählungsergebnisse einzutragen und zu beurkunden.

Nur an die Vorsitzenden der Wahlkommissionen an den Universitäten richtet sich Teil 2. Hier wird geschildert, wie einzelne Wahlen erstellt, der Zeitraum von E-Voting und Papierwahl festgelegt und die Wählerverzeichnisse, die auch für die Papierwahl gelten, konfiguriert werden sollen. Darüber hinaus müssten die einzelnen Studienkennzahlen und die zugehörigen Unterkommissionen und deren Zugangsdaten zum System definiert werden. Ebenfalls Aufgabe der Vorsitzenden sei es, die wahlwerbenden Fraktionen und Studienvertreter_innen einzutragen, sowie deren Reihung festzulegen. Mit den Angaben zur Wahl und zahlreichen Querverweisen wird nach und nach ein komplexes elektronisches Gebilde gefüttert, das das Gehirn des gesamten Wahlprozesses darstellt. Sämtliche Handlungen werden von diesem gesteuert, der Mensch ist den Anweisungen des digitalen Besserwissers praktisch völlig ausgeliefert, unabhängig davon ob elektronisch oder im Wahllokal auf Papier gewählt wird. Selbst die Sitzungen der Wahlkommission müssen über spezielle Masken in der E-Voting-Plattform abgehandelt werden.

Bereits im Vorfeld haben mehrere Studienvertreter_innen angekündigt, die Endergebnisse der elektronischen mit jenen der schriftlichen Abstimmung zu vergleichen. Das neue Wahlsystem macht diesem Unterfangen einen Strich durch die Rechnung: Die Abschließende Auszählung aller Stimmen und die Berechnung der Mandate erfolgt gänzlich im Computer, denn die Ergebnisse der händisch ausgezählten Stimmzettel werden von den Unterkommissionen direkt in die elektronische Wahlplattform eingetragen und stellen zu den E-Voting-Stimmen lediglich einen zusätzlichen Parameter in der Software dar. Um ein klares und nachvollziehbares Bild aller schriftlichen Stimmzettel zu erhalten, müssten die Ergebnisse der Unterkommissionen, wie bisher, händisch ausgewertet werden, was angesichts der digitalen Lösung nicht zwangsläufig passieren dürfte.

Eisichtnahme

Da es sich bei der E-Voting-Plattform um eine proprietäre Software handelt, ist keine Möglichkeit vorgesehen dass interessierte Personen einen Einblick in den Sourcecode zu erhalten. Mitglieder der Wahlkommission durften diesen teilweise einsehen, mussten vorher aber ein „Non-Disclosure-Agreement“ (NDA) unterschreiben, welches sie – unter Androhung von bis zu drei Jahren Haft – zur Verschwiegenheit verpflichtete (Bild Seite 6). Gespräche mit allen Anwesenden mussten auf englisch abgehalten werden, schließlich war stets ein Vertreter von Scytl anwesend, der die Einsichtnahme penibel überwachte.

Es wurden ihnen Ausschnitte der 183.000 Zeilen Quellcode vorgeführt, an den Computer selbst durften die Einsichtnehmenden nicht. Kommentare wurden vorsorglich aus dem Code entfernt, mit der Begründung dass diese nicht Teil des ausführbaren Codes wären. Das Fehlen jenes Teils zur Verarbeitung von Konfigurationseinstellungen wurde mit selbigem Argument begründet.

Als zusätzliche Einschränkung kam hinzu dass auch nur der Server-Teil der Software eingesehen werden konnte. Fragen zum kryptographischen Teil konnten von den anwesenden Technikern nicht beantwortet werden. Ein Kommentar dürfte bei der Entfernung jedoch wohl übersehen worden sein. Es enthielt den Text „fix me“.

Sicherheitsbedenken

Während die E-Voting-Plattform zertifiziert wurde, gilt dies nicht für die Bürgerkartenumgebung, die auf dem persönlichen Rechner installiert wird. Hinzu kommt, dass die Chipkartenlesegeräte, die vom Ministerium kostenlos an Studierende ausgegeben wurden, unter die Sicherheitsklasse 1 fallen. Sie verfügen über keine Tastatur für die sichere Eingabe des PIN-Codes. Dies ist insofern sicherheitstechnisch relevant, da die PIN-Eingabe, welche den Signaturschlüssel der e-Card schützt, am Computer eingegeben werden muss. Der PIN könnte somit von einem Trojaner abgefangen werden, wodurch dieser in der Lage wäre einen anderen Stimmzettel zu signieren.

Geräte der Klasse 2 besitzen eine solche eingebaute Tastatur und sind um 50 bis 100 Euro erhältlich. Klasse 3 Geräte verfügen zusätzlich noch über eine sichere Datenausgabe durch ein eingebautes Display und kosten 75 bis 100 Euro.

Zukunft

E-Voting verfolgt nicht das Ziel bloß eine ergänzende Wahlmöglichkeit zu sein. Die Anzahl der Vorgänge, die die digitale Plattform bereits jetzt kontrolliert zeigt, dass sie sich zum allumfassenden Wahlprozess entwickeln will. Dass die ÖH-Wahl eine Art Testballon für andere Wahlen ist, sagen alle Beteiligten. Rein rechtlich ist nicht nur bei der ÖH-Wahl, sondern auch bei der Wirtschaftskammerwahl E-Voting möglich. Das Gesetz wurde bereits entsprechend adaptiert. Die nächste WKÖ-Wahl findet 2010 statt. Für die Anwendung bei größeren bundesweiten Wahlen sei eine Vorlaufzeit von zwei Jahren unabdingbar, so Thomas Grechenig, Professor an der TU Wien. (der FETZ’N, Printausgabe, Mai 2009)


D: Workshop des CAST-Forums

Mai 15, 2009

Etwa 50 Fachleute tauschten sich beim CAST-Workshop in Darmstadt zum Thema “Elektronische Wahlen” aus und berieten sich über die Auswirkungen des Karlsruher Wahlcomputer-Urteils.

Auf die weitere Entwicklung in Österreich werde der Karlsruher Spruch keine Auswirkungen haben, “weil die Rechtslage bei uns eine andere ist”, betonte der stellvertretende Bundeswahlleiter Gregor Wenda. [..] Denn anders als in Deutschland gibt es im Nachbarland kein Öffentlichkeitsprinzip im Sinne eines Jedermannsrechts, der Stimmabgabe und -auszählung beiwohnen zu können;

Zum Thema Sourcecode-Review, die in Österreich nur eine Alibi-Aktion war, meldeten sich ebenfalls andere zu Wort:

Gerald Krummeck, Leiter der Prüfstelle der atsec information security, [..] wünscht sich, dass solche Systeme, wenn sie eingesetzt werden, öffentlich sind. “Closed Source schützt nicht nur Intellectual Property, sondern auch schlechte Programmierung”.

Ein ausführlicher Bericht ist auf heise.de zu finden.

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Übrigens gibt es am Sonntag Abend eine Radiosendung auf Ö1 zum Thema “Pro und kontra E-Voting bei der ÖH-Wahl” im Ö1-Netzkulturmagazin “matrix” um 22.30 Uhr.


USA: Honolulu setzt E-Voting ein

Mai 15, 2009

Der Bezirk (City and County) Honolulu im US-Bundesstaat Hawaii setzte eine vollständig digitale Wahl, die Neighborhood Board-Wahl um. 115,000 Wähler können ihre Stimme online oder per Mobiltelefon vom 6. bis zum 22. Mai abgeben. Notebooks sind in Wahllokalen aufgestellt (sogenannte “Kioskwahlen”).

Mehr auf National Journal (via doncaramello)


ARGE DATEN stellt Test-Tool für E-Voting-System bereit

Mai 14, 2009

Obmann der ARGE DATEN Hans G. Zeger informiert:

In den letzten Wochen hatte die ARGE DATEN zahllose Anfragen zum Thema Zuverlässigkeit von eVoting. Auf Grund dieser Anfragen haben wir daher ein kleines Test-Tool entwickelt, dass eine kontinuierliche Überprüfung des eVoting-Servers erlaubt.

So kann sich jeder Studierende von der Lauffähigkeit und Verfügbarkeit des Internetwahlsystems überzeugen. Die Validierung anderer Qualitätsmerkmale wie Software-Qualität, Integrität, Ausfallsicherheit, Vollständigkeit, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Systemstabilität, Nachvollziehbarkeit, Wartbarkeit, Verständlichkeit, Effizienz, Erweiterbarkeit, Genauigkeit, Robustheit, Bedienbarkeit etc. etc. wäre durch eine Einbeziehung der Öffentlichkeit möglich gewesen, was aber das BMWF abgelehnt hat.

Nachtrag: Lange hat es nicht gedauert, schon wird das Test-Tool kritisiert.

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Weitere Informationen zum Test-Tool der ARGE DATEN:

ÖH-eVoting – Zweifel an Zuverlässigkeit aufgetaucht

ÖH-eVoting soll mit großem finanziellen Aufwand und gegen den Willen der Studenten durchgedrückt werden – ab Montag 18. Mai kann 5 Tage lang elektronisch “gewählt” werden – spanische Betreiberfirma “Scytl” fiel schon in Finnland mit einem fehlerhaften System auf – auch in Österreich bestehen Zweifel an Funktionsfähigkeit – ARGE DATEN hat ein kleines Test-Tool zur Überwachung der eVoting-Website entwickelt (http://www.argedaten.at/static/servercheck.html)

ÖH-eVoting gegen enorme Widerstände durchgepeitscht

Trotz massiver grundrechtlicher Bedenken wird eVoting, das Lieblingsspielzeug des Wissenschaftsministers Hahn, durchgepeitscht. Selbst der regierungsfreundliche Datenschutzrat hatte sich im Herbst einstimmig gegen eVoting ausgesprochen. Die ARGE DATEN berichtete ausführlich darüber. Offenbar konnte sich jedoch die Bürgerkartenlobby gegen alle verfassungsrechtlichen Bedenken durchsetzen.

Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Systems

Neben den grundrechtlichen Bedenken wurden in den letzten Wochen jedoch verstärkt Zweifel an der technischen Funktionsfähigkeit angemeldet. Weder traut man der spanischen Firma “Scytl” die Lieferung fehlerfreier Software zu, noch dem Bundesrechenzentrum eine störungsfreie Abwicklung.

Die zugesagte Einschau der Wahlkommission in den Sourcecode des Programmes entpuppte sich als Farce. Die Mitglieder konnten den Code nicht ungestört analysieren, sie konnten nicht einmal nach Belieben darin blättern.

Selbst die staatsnahe und bürgerkartenfreundliche Prüfstelle A-SIT, die das technische Gesamtsystem eVoting zertifizieren sollte, begnügte sich nur mit einer Teilzertifizierung, die auch nur unter nicht überprüfbaren Voraussetzungen gültig ist. Eine Zertifizierung des Endsystems, also jener Software, mit der dann der Student tatsächlich wählt, wurde abgelehnt. Niemand kann somit garantieren, dass auf den Computern der wählenden Studenten keine Manipulationen vorkommen.

Lapidar wurde festgeschrieben, dass die “Studenten für die Sicherheit ihres Computers selbst Sorge tragen müssen”. Niemand will die Verantwortung übernehmen festzulegen, welche Maßnahmen für die Einhaltung der Sicherheit tatsächlich notwendig sind. Niemand kann daher sicher sein, eVoting ordnungsgemäß zu benutzen!

Funktionsfähigkeit testen!

Auf Grund zahlreicher Anfragen und Wünsche hat daher die ARGE DATEN ein kleines Test-Tool entwickelt, das eine kontinuierliche Prüfung des eVoting-Servers erlaubt. Jeder Bürger, der sich über die Verfügbarkeit des eVoting-Systems informieren will kann dieses Tool starten.
Das Tool fragt kontinuierlich den eVoting-Server ab und zeichnet die erfolgreichen und erfolglosen Abfragen auf. Das Tool arbeitet solange, bis es wieder gestoppt wird, es kann daher die ganze Nacht durchlaufen oder auch die ganze eVoting-Periode.

Die Häufigkeit der Abfragen kann als “Analyseintervall in Millisekunden” eingestellt werden (Voreinstellung ist 1000 = jede Sekunde). Weiters kann auch eine parallele Abfrage simuliert werden (“Belastungskoeffizient”). Die Voreinstellung ist 5, aus Sicherheitsgründen ist die Obergrenze mit 50 parallellen Abfragen begrenzt.

Was tut das Test-Tool?

http://www.argedaten.at/static/servercheck.html ist ein javabasiertes Tool und kann von jedem Webserver, bei dem Java aktiviert ist, ohne weitere Installation aufgerufen werden. Das Tool stellt eine Verbindung zum eVoting-Server her und ruft ein Bild von diesem Server ab. Ist der Abruf erfolgreich, dann “lebt” der Server und eVoting kann grundsätzlich durchgeführt werden.

Nicht getestet werden die dahinterliegenden Softwareteile, dazu wären sicherheitstechnisch problematische Eingriffe erforderlich gewesen, die von der ARGE DATEN nicht zu verantworten wären.

Technischer Hinweis! Derzeit ist der eVoting-Werbeserver https://oeh-wahl.gv.at/ eingetragen. Laut eVoting-Betreiber wird der “echte” Server erst ab 18.5. bekannt gegeben. Die ARGE DATEN wird die Standardeinstellungen dem aktuellen Server anpassen. Zusätzlich kann jeder Benutzer selbst den richtigen zu prüfenden eVoting-Server eintragen.

Ist der Einsatz des Test-Tools rechtlich problematisch?

Ein klares NEIN. Es ist das Recht jedes besorgten Bürgers sich Gedanken über die Zuverlässigkeit demokratischer Wahlprozesse zu machen und diese auch zu beobachten. Das Nachsehen ob ein eVoting-Server funktioniert ist demokratisch und rechtlich völlig legitim und ist vergleichbar mit dem Beobachten eines Wahllokals.

Den eVoting-Proponenten ist natürlich bewusst, dass zur ÖH-Wahl 230.000 Studenten aufgerufen sind und jeder davon – theoretisch – eVoten könnte. Der Server muss daher auf entsprechende gleichzeitige Belastungen ausgelegt sein.
Ein Wert von 10.000 gleichzeitigen Zugriffen muss das System jedenfalls vertragen können, da dürfen sich 5 oder gar 50 gleichzeitige Testabrufe in keinster Weise auswirken.

Eine unerlaubte Schädigung eines Computerssystems (etwa nach §126b StGB “Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems”) läge nur dann vor, wenn jemand vorsätzlich – also mit Absicht – versucht eine Internetverbindung zum Absturz zu bringen. Techniker sprechen dann von einer DoS- oder gar DDoS-Attacke. DoS steht für Denial-of-Service, DDoS für Destributed-Denial-of-Service. Das bloße Nachsehen, ob ein Webserver noch existiert ist zwar auch eine Belastung des Servers, so wie jeder andere Seitenaufruf auch, muss aber von ihm als Teil des Betriebs verkraftet werden können.

Kann das Test-Tool eine Gefahr für das eVoting darstellen?

Wieder ein klares NEIN. Wenn die eVoting-Befürworter ihre Hausaufgaben gemacht haben, kann das bloße Nachsehen ob der Server noch funktioniert, keinesfalls das eVoting behindern oder gar gefährden.

Es muss der Server leistungsfähig genug sein um auch mehrere tausend eVotingprozesse zu erlauben, die Internetbandbreite genügend groß sein und die Serversoftware sauber programmiert sein. Leider hatten weder die ARGE DATEN, noch die Hochschülerschaft, die Wahlkommission, nicht einmal die Prüfstelle A-SIT Gelegenheit sich über diese Leistungsfähigkeit zu überzeugen. Wir gehen aber davon aus, dass der Betreiber weiß, was er tut.

Kann das Test-Tool meinen eigenen Computer beschädigen?

Wieder ein klares NEIN. Das Test-Tool führt nur ein einfaches Java-Skript aus, wie es mittlerweile praktisch alle eCommerce-, Online-Shopping- und Internet-Banking-Seiten verwenden. Das Tool installiert überhaupt nichts am eigenen Computer. Während es läuft, insbesondere beim 50er Parallelsession-Test kommt es natürlich zu einer gewissen Verlangsamung des Computers. World-of-Warcraft oder Second-Life sollte man nicht parallel benutzen. Normale Büroarbeiten, wie das Schreiben dieses Artikels, lassen sich jedoch problemlos erledigen.

Selbstverständlich benötigt es eine funktionsfähige Internet-Verbindung und auch eine gewisse geringe Bandbreite. Bei einem Modem- oder ISDN-Anschluss sollte man das Tool nicht verwenden, ab 128kbit Bandbreite kann es aber bedenkenlos eingesetzt werden.

mehr Online –>
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=86866ryc

mehr –>
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=51275ccd
http://www.argedaten.at/static/servercheck.html
Archiv –>
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=18047gle
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=78115gwe
http://www.a-sit.at/pdfs/bescheinigungen_hsg/bescheinigung_hsg_final_sig.pdf
ftp://ftp.freenet.at/pri/evoting-dsr-ablehnung.pdf
andere –>
https://oeh-wahl.gv.at/Content.Node/33092_3.php


ÖH-Wahlen: E-Voting kurz vorm Einsatz

Mai 13, 2009

Bei FM4 gab es heute einen Beitrag zu E-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009. Es werden nochmal ein paar News der vergangenen Wochen angesprochen und grundsätzliche Bedenken zusammengefasst:

Bei der elektronischen Abstimmung fällt die Überprüfbarkeit demokratischer Standards weg. Selbst Programmierer unter den Wahlbeobachtern können nicht mehr wirklich feststellen, ob da alles seine Richtigkeit hat.
[...]
Das in der Verfassung verankerte “gleiche, unmittelbare, geheime und persönliche Wahlrecht” kann der Staat – anders als in der Wahlkabine – zu Hause nicht garantieren.

FM4 stellte übrigens die vergangenen Tage auch die jeweiligen Spitzenkandidaten der einzelnen ÖH-Fraktionen vor.

Die futurezone liefert auch einen umfassenderen Artikel ab, in dem papierwahl.at erwähnt ist (im Zusammenhang mir der Sourcecode-Analyse im BRZ letzten Freitag):

E-Voting-Skeptiker, unter anderen die Wissenschaftler Peter Purgathofer und Barbara Ondrisek, die das Weblog Papierwahl.at mitbetreiben, hatten im Vorfeld der Einsichtnahme scharf kritisiert, dass die Zeit nicht ausreiche, um sich mit dem umfangreichen Code der Closed-Source-Software des spanischen Herstellers Scytl wirklich vertraut zu machen.

Robert Krimmer, Berater des Wissenschaftsministeriums in Sachen E-Voting, sah das natürlich weitaus weniger kritisch, denn “[v]orerst sei dem Gesetz aber genüge getan, die Prüfung sei reibungslos abgelaufen.”

Das E-Voting-Projekt steht jetzt kurz bevor und lässt sich nun nicht mehr stoppen und wird demnach nächste Woche wie geplant durchgeführt. Es sei denn, die Technik versagt im großen Stile:

Bei Störungen kann er die E-Wahlperiode am letzten Tag, dem 22. Mai, notfalls um sechs Stunden bis 24.00 Uhr verlängern. Sollte es zu größeren Ausfällen kommen, müssen alle E-Wähler notfalls zur herkömmlichen Papierwahl gerufen werden.


Podiumsdiskussion der ÖH-SpitzenkandidatInnen

Mai 13, 2009

Am Donnerstag dem 14 Mai, 17.30 Uhr findet im Hörsaal U10, Juridicum Wien (Schottenbastei 10-16) die Podiumsdiskussion der bundesweiten SpitzenkandidatInnen für die ÖH-Wahlen von 26.-28. Mai statt. Moderiert wird das traditionelle Spektakel von Armin Wolf.

Es diskutieren:

  • Samir Al-Mobayyed (AG)
  • Sigrid Maurer (GRAS)
  • Manfred Menhart (FLÖ)
  • Sophie Wollner (VSStÖ)
  • Alegra-Isabel Raising (JuLis)
  • Sebastian Wisiak (KSV)

VertreterInnen der Medien und interessierte Studierende sind herzlich eingeladen.

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Am Mittwoch, den 13. Mai, 19:30 Uhr findet im Hörsaal A (HS 06.01) der Vorklinik (Universitätsplatz 6) die Podiumsdiskussion der SpitzenkandidatInnen aller an der Universität Graz wahlwerbenden Gruppen statt.

Es diskutieren:

  • Gisela Fuchs (FLUG)
  • Christoph Robinson (AG)
  • David Kriebernegg (GRAS)
  • Christiane Mörth (VSStÖ)
  • Jakob Matscheko (KSV)
  • Stefan F. Windberger (Veritas)

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