VfGH-Präsident Holzinger beantwortet Fragen zu E-Voting

Mai 11, 2009

Der Verfassungsgerichtshof will anscheinend in einen öffentlicheren Diskurs mit den Bürgern treten. Ein Mittel das dazu aktuell ausprobiert wird, ist dem Präsidenten des VfGH, Gerhart Holzinger, Fragen zum Thema E-Voting zu stellen:

Sie haben jetzt Gelegenheit, mir Fragen zu schicken. Thema diesmal: Die Diskussion rund um das E-Voting. Es wird bei der ÖH-Wahl zum ersten Mal eingesetzt. Die Möglichkeit ist umstritten. Worum geht es bei diesem Verfahren? Was sind die nächsten Schritte des Gerichtshofes? Inhaltlich kann und werde ich mich natürlich zum ÖH-Wahlverfahren nicht äußern. Aber ich will Ihnen gerne beantworten, warum ich grundsätzliche Bedenken habe, wenn es darum geht, E-Voting vielleicht auch einmal für Bundespräsidenten- oder Nationalratswahlen einzusetzen. Ich freue mich auf viele interessante Fragen.

Fragen stellen kann man noch bis 25.05.2009 auf dieser Seite.

Die kritische Haltung gegenüber E-Voting ist auch am VfGH nichts. Holzingers Vorgänger, Karl Korinek, äußerte sich ebenfalls immer wieder kritisch zu elektronischen Wahlen.

[via heise]


BMWF beantwortet die 2. Anfrage der Grünen zu E-Voting bei den ÖH-Wahlen

Mai 11, 2009

Vor einer Woche hat BM Johannes Hahn (ÖVP) die parlamentarische Anfrage von Mag. Daniela Musiol und der GRAS beantwortet. Mittlerweile wurde auch die Anfrage des grünen Bildungssprechers Prof. Kurt Grünewald beantwortet.

Der Versuch von Grünewald eine Beeinflussung der WK-Vorsitzenden durch das BMWF aufzuzeigen hat nicht geklappt. Der umstrittene Transfer der Daten der wahlberechtigten Studierenden wird in der Beantwortung als gesetzeskonform definiert – als Beweis zitiert Hahn zwei Gutachten, die dafür sprechen. Die Grazer ÖHen haben allerdings ein Gutachten, welches vom Gegenteil überzeugen will. Es stehen also Gutachten gegen Gutachten. Darüber hinaus haften laut Meinung des BMWF nicht die Wahlkommissionsvorsitzenden für Verstöße gegen das Datenschutzgesetz, sondern der Bund.

Die (zweite) Ausschreibung an das Bundesrechenzentrum (BRZ) begründet Hahn folgendermaßen (zusammengefasst):

„Die Arbeitspakete waren anders zu schnüren als angenommen, die Auftragsvergabe wurde zurückgezogen, weil das Ministerium es effizienter fand, es intern zu vergeben. Die interne Vergabe ist §38 BVergG 2006 konform an das BRZ erfolgt. Das BRZ hat Teile des Auftrags an Scytl weitergegeben. Diese Weitergabe des Auftrags vom BRZ an Scytl muss das BRZ kommentieren, dem BMWF liegen darüber keine detaillierte Informationen“.

Des Weiteren, wurden in der Beantwortung neue bzw. bisher unbekannte Kosten aufgelistet. Die Summe der aufgelisteten Kosten des E-Votings im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 für alle Firmen, Organisationen und sonstige (etwa interne) Beiträge beträgt nun 567.139,04 Euro.

zur Anfrage von Grünewald „e-Voting bei den ÖH-Wahlen 2009 bezüglich Datenmissbrauch und Auftragsvergabe“
zur Anfragebeantwortung durch BM Hahn


BMWF behindert ÖH-Wahlkommissionen!

Mai 11, 2009

Eine Presseaussendung als Antwort zur Organisation der Quelltext-Analyse ging vor kurzem raus (original OTS):

ÖH Uni Wien: BMWF behindert Wahlkommissionen bei der E-Voting Kontrolle
Utl.: Überprüfung des E-Voting-Systems durch die ÖH wird verhindert

Wien (OTS) – Das Recht der Wahlkommissionsmitglieder auf Kontrolle des E-Voting-Systems wird auf den heutigen Freitag – auf neun Stunden (!) – beschränkt. InformatikexpertInnen der Florida State University benötigten für die Überprüfung einer früheren Version dieser Software drei Monate. Der von der ÖH Uni Wien beauftragte Sachverständige bekommt selbst an diesem einen Tag weder Zugang zum System noch zu den Zertifizierungsunterlagen.

Sophie Wollner, Vorsitzteam der ÖH Uni Wien, ist verärgert: „Die Kontrolle eines ohnehin bereits bedenklichen E-Voting Systems mit 183.000 Zeilen Programmcode – das entspricht dem Umfang von Goethes gesammelten Werken – auf einen Tag zu beschränken, ist eine Farce.“

„Da pro Fraktion nur einE VerantwortlicheR zur Einsichtnahme entsendet werden kann, ist eine ausreichende juristische und technische Überprüfung schier unmöglich“, so Fanny Rasul, Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.

Zusätzlich zum insgesamt absurden Prozedere müssen die BeobachterInnen eine Maulkorb-Schweigeverpflichtung abgeben – um „schutzwürdige Interessen“ der Firma Scytl zu gewähren.
„Die Interessen eines profitorientierten Unternehmens vor das Grundrecht eines freien und für alle nachvollziehbaren Wahlvorgangs zu stellen, spricht Bände über das Demokratieverständnis des verantwortlichen Ministers Hahn“, kommentiert Marlies Wilhelm vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.

„Der Ausschluss unserer Sachverständigen von der Einsichtnahme verunmöglicht die Kontrolle des E-Voting-Systems“, schließt das Vorsitzteam der ÖH Uni Wien und fordert: „Uneingeschränkter Zugang zu allen relevanten Daten muss unbedingt gewährleistet werden!“


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