Radio Netwatcher: Kann eVoting die Wahlzelle ersetzen?

März 6, 2009

Einzelsendung: Radio Netwatcher vom 6.3.2009 – q/talk, Di, 24.2., 20.00: “Kann eVoting die Wahlzelle ersetzen?” auf ORANGE 94.0

Gerda Marx Universität Wien, Staatsrecht, Barbara Ondrisek papierwahl.at und Robert Krimmer e-voting.cc haben im Rahmen der Podiumsdiskussion q/talk der q/uintessenz “Demokratie 2.0 oder wenn Wahlcomputer für uns wählen” über E-Voting debattiert. Moderiert hat Georg Markus Kainz. Die ersten 55 Minuten des Talks wurden im Rahmen dieses Beitrags ausgestrahlt. Die zweite Hälfte kommt im nächsten Beitrag von Radio Netwatcher.

Hier das MP3 oder als Stream vom Radiobeitrag zum Anhören (Barbara Ondrisek kommt ca ab der 18. Minute).


Wahlcomputer Urteil schlägt Wellen in Österreich

März 5, 2009

Zwei Tage nach dem Wahlcomputer Urteil in Deutschland, gibt es auch in Österreich vermehrt Reaktionen zur elektronischen Stimmabgabe. Der Standard berichtete heute dazu in drei Artikeln.

Deutsches Urteil gegen E-Voting schlägt Wellen:

Erfolgreicher Kläger kritisiert nun auch E-Voting in Österreich: Es gäbe “keine Garantie, dass der Wähler unbeeinflusst ist” – Wissenschaftsministerium bessert bei Überprüfbarkeit nach

E-Voting kommt – trotz großer Bedenken:

Kritiker des E-Votings sehen sich durch das jüngste Urteil des deutschen Verfassungsgerichts gegen Wahlcomputer bestätigt. Minister Hahn sieht keinen Zusammenhang und besteht darauf: Bei der ÖH-Wahl wird elektronisch gewählt

Grüne wollen E-Voting verhindern: “Werden nicht locker lassen”:

In einer parlamentarischen Anfrage wollen die Grünen vom Wissenschaftsministerium Detail zu Sicherheit, Kosten und Abwicklung der elektronischen Wahl wissen


Use of voting computers unconstitutional

März 5, 2009

Das Bundesverfassungsgericht hat wegen der internationalen Bedeutung seines Urteils zu Wahlcomputern dankenswerterweise eine englische Pressemitteilung veröffentlicht:

The voters themselves must be able to understand without detailed knowledge of computer technology whether their votes cast are recorded in an unadulterated manner as the basis of vote counting, or at any rate as the basis of a later recount. If the election result is determined through computer-controlled processing of the votes stored in an electronic memory, it is not sufficient if merely the result of the calculation process carried out in the voting machine can be taken note of by means of a summarising printout or an electronic display. [1]

Auch der CCC [Chaos Computer Club] hat für die internationale Berichterstattung eine Übersetzung seiner Pressemitteilung ins Netz gestellt: Federal Constitutional Court Stops Electronic Voting Roulette.

[1] Federal Constitutional Court – Press release no. 19/2009
ccc

ccc wahlcomputer-logo e-voting


Bundesverfassungsgericht: “Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig”

März 3, 2009

Wie bereits angekündigt, fand heute Vormittag die Urteilsverkündung des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Sachen Wahlcomputer in Karlsruhe statt.
Das Gericht kam zur Entscheidung, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war, da der Wähler weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren kann. Die Wahl bleibt aber trotzdem gültig, da es keine besonderen Anzeichen für Fehler oder Manipulationen gibt. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:

Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz
der Öffentlichkeit der Wahl (Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG), der gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen [...] Die Bundeswahlgeräteverordnung ist jedoch verfassungswidrig, weil sie nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen.

Unter Punkt II werden auch nochmal sehr schön grundsätzliche Bedenken bei elektronischen Wahlen festgehalten:

Der Einsatz von Wahlgeräten, die die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, genügt nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Während bei der herkömmlichen Wahl mit Stimmzetteln Manipulationen oder Wahlfälschungen unter den Rahmenbedingungen der geltenden Vorschriften jedenfalls nur mit erheblichem Einsatz und einem präventiv wirkenden sehr hohen Entdeckungsrisiko möglich sind, sind Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software bei elektronischen Wahlgeräten nur schwer erkennbar. Die große Breitenwirkung möglicher Fehler an den Wahlgeräten oder gezielter Wahlfälschungen gebietet besondere Vorkehrungen zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl.

Weiter heißt es, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, elektronische Wahlgeräte zum Einsatz zu bringen, nur müssen diese dann eine verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle bieten. Dies sieht das Bundesverfassungsgericht bei den derzeitig eingesetzten Wahlcomputern der Firma Nedap jedoch nicht erfüllt.

Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil
Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats

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Nachtrag

Hier einige Reaktion in den Medien:

“Wahlcomputer-Einsatz war verfassungswidrig” (fuzo)
“Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig” (heise.de)
“Bundesverfassungsgericht beendet elektronisches Wahlroulette” (CCC.de)
“Interview Wahlcomputer-Urteil – “Man sieht nur, dass man nichts sieht”" (taz.de)
“Hilfreich, modern, verfassungswidrig” (tagesschau.de)
“Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Wahlcomputer” (golem.de)
“CCC: NEDAP-Wahlcomputer nach Urteil nur noch Elektroschrott” (golem.de)

Erste Reaktionen von der Politik:

“Karlsruhe zieht Black-Box-Voting den Stecker” (heise.de)


Digital.Leben auf Ö1 heute zu E-Voting

März 2, 2009

Der heutige Beitrag von Digital.Leben auf dem Radiosender Ö1 befasst sich mit E-Voting:

Im Mai 2009 werden an den Universitäten die StudentenvertreterInnen neu gewählt. Nicht nur in abgeschirmten Wahlzellen, sondern auch vom Heimcomputer aus. Die Studenten, die einst 1848 auf die Barrikaden gestiegen sind, um für das allgemeine Wahlrecht zu kämpfen, sollen jetzt für die Österreicher das Verfahren der elektronischen Stimmabgabe über das Internet testen. Kritiker halten diese Art der Wahl für verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch bedenklich, berichtet Mariann Unterluggauer.

Mariann hat neben Gerda Marx auch papierwahl.at-Gründerin Barbara Ondrisek für diesen Beitrag interviewt!

Als MP3, Podcast oder für iTunes. Ankündigung auch in der Futurezone.


Verfassungsjuristin Marx im Interview zur elektronischen ÖH-Wahl

März 2, 2009

Verfassungsjuristin Gerda Marx ist am 15. Dezember 2008 als Leiterin der Wahlbehörde der Universität Wien zurückgetreten, da sie rechtliche Bedenken und Zweifel an der Manipulationsfreiheit und der Überprüfungbarkeit der elektronischen ÖH-Wahl hatte. Ein Interview im Standard:

“Auf meine Kritik hin hat man seitens des Ministeriums darauf verwiesen, dass entsprechende Experten zugezogen würden und diese den ordnungsgemäßen Ablauf kontrollieren würden. Aber bereits kurz darauf war anlässlich eines Symposions von den Experten keine Rede, auch nicht von der ankündigten Offenlegung des Sourcecodes, sondern wiederum nur davon, dass für die rechtliche Richtigkeit der Durchführung der Wahlen ja doch die Wahlkommisson zur Verfügung stünden.

Ich habe mich nicht in der Lage gesehen, als Feigenblatt herzuhalten. Ich wollte nicht die rechtliche Garantie dafür abgeben, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft, wenn es im Nachhinein faktisch nicht nachweisbar ist, dass es ohne Manipulation abgelaufen ist.

[..] Ich glaube aber nicht daran, dass die Wahlbeteiligung steigen wird. Denn ein junger Mensch, der das demokratische Wahlrecht nicht ausüben möchte, der macht das auch nicht am Computer. Studien zeigen, dass in den Ländern, wo es E-Voting-Projekte gibt, auch keine Erhöhung der Wahlbeteiligung stattgefunden hat.”

Ich persönlich konnte Gerda Marx bei der Podiumsdiskussion mit Robert Krimmer kennen lernen und freue mich sehr über rechtlichen Beistand in Fragen E-Voting von einer kompetenten und sympatischen Frau.

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Übrigens wird dieses Monat eine wichtige Entscheidung in Deutschland gefällt, da das deutsche Bundesverfassungsgericht gerade prüft, ob der Einsatz von Wahlcomputern mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.


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