Hier eine sehr treffende Gegenüberstellung der Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen von Spielautomaten (engl. „slot machines“) und Wahlcomputern (leider nur in Englisch):
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Die Auflagen für Glücksspielautomaten in Kasinos sind weit höher als die für Wahlcomputer, obwohl es genau anders herum sein sollte, da es bei Wahlen um weit geht, als „nur“ Geld.
Ein kurzer Auszug aus dem Buch Sicherheit elektronischer Wahlen (S. 92):
Besonders Insider-Attacken sind ein großes Problem, das von amerikanischen Herstellern von Wahlmaschinen außer acht gelassen wird. So gibt es etwa ausführliche Hintergrund-Überprüfungen der Mitarbeiter in Kasinos, die das administrative Personal von E-Voting-Systemen nicht absolvieren muss. Test von Slot Machines (einarmige Banditen) werden in der realen Einsatzumgebung durchgeführt, bei E-Voting-Maschinen ist das meist nicht möglich. Eine staatliche Kontrolle wie bei Kasinos (etwa der Nevada Spielkommission) oder wie auch bei der Einführung von Medikamenten fehlt bei E-Voting-Systemen, da die Standards der Federal Election Commission nicht staatlich, etwa durch Gesetze zwangsverpflichtend, eingeführt werden.

Verfasst von electrobabe 
