Der Vizechef des Wahlprüfungsausschusses des deutschen Bundestags bezeichnete Wahlcomputer zwar bereits als sicher, allerdings wurden zwei Wahlprüfungsbeschwerden “zum Einsatz der Wahlautomaten in rund 2.000 Wahllokalen in Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Jahr 2005″ eingebracht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht entscheidet berät heute in einer mündlichen Verhandlung über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes der Nedap-Wahlcomputer (von ad-hoc news):
Bei der Bundestagswahl 2005 sind in 39 ausgewählten Wahlkreisen – von insgesamt 299 – von einer niederländischen Firma hergestellte Wahlcomputer eingesetzt worden. Diese Geräte gab es auch schon bei der Europawahl 1999, bei der Bundestagswahl 2002, bei Landtags- und Gemeinderatswahlen. Stets gab es Wahleinsprüche wegen mangelnder Sicherheit und wegen Manipulierbarkeit der Geräte. Nie hat ein Verfahren jedoch Karlsruhe erreicht. Es ist also ein Grundsatzurteil zu erwarten, das uns alle als Staatsbürger und Wähler angeht.
…und auch uns ÖsterreicherInnen!
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update: der Chaos Computer Club legt zudem heute den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungen in Brandenburg vor.
update: ein Spiegel-Online-Interview mit einem der Einspruchsführer Ulrich Wiesner: “Sogar Handys sind besser vor Manipulationen geschützt”
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update: “Richter: Wahlcomputer unsicher”
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Sicherheit der derzeit in Deutschland bei verschiedenen Wahlvorgängen benutzten Abstimmungscomputer geäußert. [..] Mehrere Richter kritisierten am Dienstag in der mündlichen Verhandlung des Gerichts in Karlsruhe, dass mit den derzeitigen Systemen weder die korrekte Speicherung der abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrolliert werden könne. [..] Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
update: Sachsen verzichtet auf Wahlcomputer: Innenministerium hält Manipulationsrisiko für zu hoch